Ihre Terminplanung

" Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts."

                                                                                                                                 Arthur Schopenhauer

    Die Praxis ist bis auf Weiteres geschlossen.

Terminvereinbarung

 Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer

015 75 - 888 999 7

Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Telefonnummer und Grund Ihres Anrufes auf meinem Anrufbeantworter, dann rufe ich Sie gerne zurück.

Sprechzeiten

Termine bitte NUR nach Vereinbarung.

 

 Kosten  

 Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:

Heilpraktiker sind nicht in dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen eingeschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, dass Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne entsprechende Zusatzversicherung die Kosten für die Behandlung durch den Heilpraktiker selbst bezahlen müssen.

 

Privatversicherte bzw. Patienten mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker:

Bei Patienten, die von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung eine Erstattung erhalten, werden die Behandlungen individuell mit allen geleisteten Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet.

 

Für eine korrekte Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung benötige ich von Ihnen vor der Behandlung folgende Angaben:

 

- welche Privatversicherung + welche Erstattungssätze*!

- welche Zusatzversicherung + welche Erstattungssätze*!

- bei Beihilfe: Landes- Bundesbeihilfe

- bei Postbeamten: Postbeamten B oder andere Eingruppierung

- Versichert über Bundeswehr oder Sonstiges

*sofern bekannt

 

Wichtiger Hinweis:

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte und abgerechnete Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch bzw. die Rechnungssumme des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfe-Leistung in voller Höhe zu begleichen.